Babysitterdienst

Ein Service unseres JRK!

Wie funktioniert der Babysitterdienst?

Es ist eigentlich ganz einfach:

  • Sie haben Interesse an unserem Babysitterdienst.
  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Unser Team wird sich mit Ihren Wünschen und Fragen beschäftigen.
  • Falls Sie vom JRK einen Babysitter vermittelt haben wollen, wird von der Vermittlungsstelle ein passender Babysitter für Sie ausgesucht.
  • Der nächste Schritt ist dann ein Kennenlerntermin!
  • Nach dem Kennenlerntermin können sie sich entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keine Kosten.

Wozu ein Kennenlerntermin?

Es empfiehlt sich im Interesse aller Beteiligten, dass Sie den Babysitter vor seinem Einsatz bei einem Kennenlerntermin treffen. Sie selbst fühlen sich mit Sicherheit wohler, wenn Sie den Babysitter ein bisschen kennen bevor Sie ihn mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern alleine lassen. Sie gewinnen einen ersten Eindruck, ob sich Ihr Kind und der Babysitter verstehen. Babysitter und Kind/Kinder können sich bereits etwas aneinander gewöhnen. Sollten Sie während des Kennenlerntermins feststellen, dass Ihnen der Babysitter nicht zusagt, können Sie sich immer noch anders entscheiden.

Was muss der Babysitter wissen?

Vor dem ersten Einsatz sollten Sie mit dem Babysitter die wichtigsten Informationen besprechen. Dazu gehören:

  • Gewohnheiten des Kindes
  • Wer ist im Notfall zu verständigen?
  • Wo und wie sind die Eltern zu erreichen?
  • Wo finde ich was?

damit man bei uns auch nichts vergisst gibt es bei uns eine sog. "Einsatz-Checkliste", die Sie bei unserem Kennenlerntermin bekommen.

Welche Rechte hat der Babysitter? Welche Pflichten die Eltern?

  • Der Babysitter darf nur für Babysitteraufgaben eingesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören unter anderem: Wickeln, Füttern, Spielen etc. er sollte nicht für Hausarbeiten eingesetzt werden, jedoch kann erwartet werden, dass z.B. genutztes Geschirr oder Materialien gereinigt und weggeräumt werden.
  • Recht auf Zahlung einer Aufwandesentschädigung.
  • Der Babysitter muss wissen, wann Sie zurückkommen. Sie müssen sich an die vereinbarten Zeiten halten.
  • Minderjährige Babysitter müssen laut Jugendschutzgesetz wenn sie das 16 Lebensjahr noch nicht überschritten haben nach 22 Uhr und Jugendliche die das 16 Lebensjahr überschritten haben jedoch nicht volljährig sind nach 24 Uhr nach Hause gebracht werden oder in ein Taxi gesetzt werden.
  • Der Babysitter-Einsatz sollte nicht länger als 5 Stunden dauern.
  • In der Regel hat der Babysitter kein Recht das Telefon für Privatgespräche zu benutzen.

Wie ist es mit dem Versicherungsschutz?

Die Babysitter sind über das Deutsche Rote Kreuz unfall- und haftpflichtversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt aber nur, wenn der Einsatz vorher beim Jugendrotkreuz gemeldet worden ist.

Wo bekomme ich einen Babysitter und weitere Infos?

Deutsches Rotes Kreuz / Jugendrotkreuz

Kreisverband Gladbeck e.V.

Europastrasse 26

45968 Gladbeck

 

Telefon: 02043- 48 46 0 oder 19 2 19

Fax:      02043- 48 46 46

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